Kinder- und Jugendschutz

Das "Gesetz zur Stärkung eines aktives Schutzes von Kindern und Jugendlichen" ist zum 01. Januar 2012 in Kraft getreten. In diesem Zusammenhang haben die Jugendämter im Kreis Gütersloh den Vereinen und Institutionen, die Angebote für Kinder und Jugendliche machen, eine "Vereinbarung über die Sicherstellung des Schutzauftrages .... und den Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen..." vorgelegt. Wir haben diese Vereinbarung (für uns selbstverständlich) unterschrieben. Die Inhalte dieser Vereinbarung sind damit für uns verbindlich. Den Text kann man im Internet-Angebot der Stadt Gütersloh nachlesen. Einfach diesem Link folgen.   
Ein Bestandteil dieser Vereinbarung ist, dass die Vereine und Institutionen prüfen müssen, ob sie von den Personen, die im Kinder- und Jugendbereich aktiv sind, die Vorlage eines "Erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses" verlangen. Darüber haben wir im Verein intensiv diskutiert, und viele Meinungen eingeholt (Aktiven, Eltern, Jugendsprechern usw.). Wir haben im Vorstand einstimmig beschlossen, diesen Punkt umzusetzen. Die Mitglieder, die im Jugendbereich tätig sind (Training und Mannschaftsbetreuung) haben dieses "Erweiterte Führungszeugnis" vorgelegt.

Wir wollen damit unterstreichen, dass Kinder- und Jugendschutz für uns eine große Bedeutung hat, und das wir dieses Thema sehr ernst nehmen.